AGB

1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro aboutwords und dem Auftraggeber (Kunden), soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungsbüro aboutwords nur dann verbindlich, wenn das Übersetzungsbüro aboutwords sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro aboutwords spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu informieren (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung usw.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung erforderlich sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzungsbüro aboutwords zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung wird gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen von dem Auftraggeber übermittelt wurden, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros aboutwords.
(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch das Übersetzungsbüro aboutwords. Den Anspruch auf Mängelbeseitigung muss der Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels gegenüber dem Übersetzungsbüro aboutwords schriftlich und unverzüglich geltend machen. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzungsbüro aboutwords vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.
(5) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Das Übersetzungsbüro aboutwords kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den das Übersetzungsbüro aboutwords nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, z. B. Naturereignissen und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehlern, etwaigen anderen Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstigen nicht zu vertretenden Hindernissen, so ist das Übersetzungsbüro aboutwords berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu fordern. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
(6) Das Übersetzungsbüro aboutwords darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet das Übersetzungsbüro aboutwords nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von dem Übersetzungsbüro aboutwords eingesetzten Dritten ist nur mit der Einwilligung des Übersetzungsbüro aboutwords gestattet. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und dem Übersetzungsbüro aboutwords.

4. Haftung

(1) Das Übersetzungsbüro aboutwords haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für durch eine fehlerhafte Übersetzung entstandene mittelbare Schäden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftungshöchstgrenze entspricht dem Rechnungsbetrag. Es besteht kein Schadensersatzanspruch irgendwelcher Art infolge der Beanstandung unerheblicher Mängel.
(2) Eine Haftung seitens des Übersetzungsbüros aboutwords für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

5. Vertraulichkeit

Das Übersetzungsbüro aboutwords verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

6. Vergütung und Grundlage der Berechnung

(1) Der Umfang der Übersetzung wird in der Regel anhand der Wortanzahl des Ausgangstextes ermittelt. Bei kurzen Texten wird eine Mindestpauschale von 30,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.
(2) Die Rechnungserstellung erfolgt nach Übermittlung der Übersetzung an den Kunden. Zu bezahlen ist der Rechnungsbetrag per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Alle eventuellen Überweisungskosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers, ebenso wie eventuelle Gebühren für Auslandsschecks.
(3) Das Übersetzungsbüro aboutwords hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Das Übersetzungsbüro aboutwords kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv erforderlich ist. Das Übersetzungsbüro aboutwords kann die Übergabe der angefertigten Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
(2) Das Übersetzungsbüro aboutwords hat das Urheberrecht an der Übersetzung sowie an allen Translation Memories oder CAT-Dateien, die bei der Anfertigung der Übersetzung erstellt wurden.

8. Vertragskündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie gegenüber dem Übersetzungsbüro aboutwords schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzungsbüro aboutwords steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangene Gewinne in Höhe des Auftragswertes zu.

9. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mannheim.
(2) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.